AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für die Zusammenarbeit zwischen Hebamme Beate Nolte und der Leistungsempfängerin**

Diese AGB regeln die Rahmenbedingungen für alle Leistungen, die zwischen der Hebamme Beate Nolte und der Leistungsempfängerin erbracht werden. Sie gelten ergänzend zum Behandlungsvertrag.

  1. Geltungsbereich

Die AGB finden auf sämtliche vertraglichen Beziehungen Anwendung, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

  1. Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehung ist privatrechtlich. Die Hebamme handelt freiberuflich und eigenverantwortlich.

  1. Leistungsumfang

Die Leistungen richten sich nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a SGB V.

Enthalten sind insbesondere:

  • Schwangerenvorsorge und Hilfeleistung in der Schwangerschaft
  • Betreuung im Wochenbett
  • Beratung per Telefon persönlich
  • Stillberatung und Ernährungsberatung

Nicht enthalten:

  • Leistungen hinzugezogener Ärzte
  • Krankentransporte
  • Leistungen außerhalb des Hebammenhilfevertrags, sofern keine Zusatzvereinbarung besteht

Versäumt die Leistungsempfängerin einen Termin ohne rechtzeitige Absage, kann ein Ausfallhonorar erhoben werden.

  1. Terminverlegung und Ausfall

Hebammenhilfe ist nicht vollständig planbar. Deshalb gelten folgende Regelungen:

4.1 Flexible Terminfenster

Termine verstehen sich mit einer Zeitspanne von ± 30 Minuten.

Die Hebamme darf Termine aus dringenden oder berufsbedingten Gründen kurzfristig verschieben. Die Leistungsempfängerin wird sofort informiert.

4.2 Bestellpraxis

Termine werden langfristig geplant. Kurzfristige Absagen können meist nicht nachbesetzt werden.

4.3 Verpflichtende Terminwahrnehmung

  • Termine sind verbindlich.
  • Bei Nichtanwesenheit am vereinbarten Ort oder nicht rechtzeitiger Absage (24 Stunden):
    → Berechnung der entfallenen Leistung inkl. Wegegeld nach § 615 BGB.
  • Dieses Ausfallhonorar wird nicht von Krankenkassen übernommen.

Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Leistungsempfängerin, das Ausfallhonorar zu kennen und zu akzeptieren.

  1. Erreichbarkeit und Kommunikation

Die Hebamme ist telefonisch erreichbar:

  • Mo–Do: 09:00–17:00 Uhr
  • Fr: 09:00–14:00 Uhr

Mailboxnachrichten werden regelmäßig abgehört. An Wochenenden und Feiertagen besteht Erreichbarkeit nur nach Absprache.

Organisatorische Fragen können per E-Mail gestellt werden.

  1. Wahlleistungen

Folgende Wahlleistungen können vereinbart werden:

  • Kinesiologisches Taping
  • Akupunktur 
  • Bestimmte Laboruntersuchungen
  • Leistungen außerhalb oder oberhalb der gesetzlichen Kontingente, u.a.:
    • mehr als 12 telefonische Kurzberatungen
    • mehr als 20 Kontakte bis zum 10. Lebenstag
    • mehr als 16 Kontakte zwischen Tag 11 und Woche 12
    • mehr als 8 Still- oder Ernährungsberatungen nach Woche 12
    • Wegegeld über die Kassenvergütung hinaus

Die Hebamme informiert vorab über entstehende Kosten.
Rechnungen werden per E-Mail zugestellt und per Überweisung bezahlt.

  1. Abrechnung

7.1 Gesetzlich Versicherte

Standardleistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Wahlleistungen sind privat zu zahlen.

7.2 Heilfürsorgeberechtigte

Kostenübernahmeerklärung ist vorzulegen. Ohne diese erfolgt Privatabrechnung.

7.3 Selbstzahlerinnen / Privatversicherte

  • Abrechnung nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes.
  • Die Leistungsempfängerin trägt das Erstattungsrisiko ihrer Versicherung.

7.4 Zahlung

  • Rechnungen sind sofort fällig.
  • Bei Verzug: Verzugszinsen nach § 288 BGB + 5 € Mahngebühr.
  • Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen ist ausgeschlossen.

7.5 Vorauszahlung

Bei Wahlleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.