Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für die Zusammenarbeit zwischen Hebamme Beate Nolte und der Leistungsempfängerin**
Diese AGB regeln die Rahmenbedingungen für alle Leistungen, die zwischen der Hebamme Beate Nolte und der Leistungsempfängerin erbracht werden. Sie gelten ergänzend zum Behandlungsvertrag.
Die AGB finden auf sämtliche vertraglichen Beziehungen Anwendung, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Die Rechtsbeziehung ist privatrechtlich. Die Hebamme handelt freiberuflich und eigenverantwortlich.
Die Leistungen richten sich nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a SGB V.
Enthalten sind insbesondere:
Nicht enthalten:
Versäumt die Leistungsempfängerin einen Termin ohne rechtzeitige Absage, kann ein Ausfallhonorar erhoben werden.
Hebammenhilfe ist nicht vollständig planbar. Deshalb gelten folgende Regelungen:
4.1 Flexible Terminfenster
Termine verstehen sich mit einer Zeitspanne von ± 30 Minuten.
Die Hebamme darf Termine aus dringenden oder berufsbedingten Gründen kurzfristig verschieben. Die Leistungsempfängerin wird sofort informiert.
4.2 Bestellpraxis
Termine werden langfristig geplant. Kurzfristige Absagen können meist nicht nachbesetzt werden.
4.3 Verpflichtende Terminwahrnehmung
Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Leistungsempfängerin, das Ausfallhonorar zu kennen und zu akzeptieren.
Die Hebamme ist telefonisch erreichbar:
Mailboxnachrichten werden regelmäßig abgehört. An Wochenenden und Feiertagen besteht Erreichbarkeit nur nach Absprache.
Organisatorische Fragen können per E-Mail gestellt werden.
Folgende Wahlleistungen können vereinbart werden:
Die Hebamme informiert vorab über entstehende Kosten.
Rechnungen werden per E-Mail zugestellt und per Überweisung bezahlt.
7.1 Gesetzlich Versicherte
Standardleistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Wahlleistungen sind privat zu zahlen.
7.2 Heilfürsorgeberechtigte
Kostenübernahmeerklärung ist vorzulegen. Ohne diese erfolgt Privatabrechnung.
7.3 Selbstzahlerinnen / Privatversicherte
7.4 Zahlung
7.5 Vorauszahlung
Bei Wahlleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.